Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände, Schulverbände, von Gemeinden verwalteten kommunalen Stiftungen sowie der Waldgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
Umfassende Beratung der Bürgermeister, Mandatsträger, des Personals der Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Organisation von Bürgermeisterdienstversammlungen und Informations- und Beratungsgesprächen bei Gemeinden
Rechtsaufsichtliche Maßnahmen bei Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schul- und Zweckverbänden sowie Waldgenossenschaften, insbesondere
Wahrnehmung des Informationsrechts,
Rechtsaufsichtliche Genehmigungen und Stellungnahmen,
Rechtsaufsichtliche Anordnungen und Ersatzvornahmen,
Behandlung von Eingaben, Petitionen und Beschwerden,
Dienstaufsicht über Bürgermeister,
Durchführung von Gemeindegrenzänderungen,
Gemeindenutzungsrechte.
Satzungs- und Verordnungsrecht der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie von Schul- und Zweckverbänden, Waldgenossenschaften und kommunal verwalteter Stiftungen
Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes im Hinblick auf den satzungsrechtlichen Charakter von bestimmten Festsetzungen in den Flurbereinigungsplänen
Aufsicht über die von den Gemeinden vertretenen und verwalteten Teilnehmergemeinschaften nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens